Förderung für das (KfW-)Effizienzgebäude 55 bei Neubauten entfällt
Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude: Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten. Im Gegenzug entfällt die Förderung der Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neubauten.
Das bedeutet konkret:
- Förderung der Effizienzgebäude-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können nur noch bis 31. Januar 2022 beantragt werden – sie entfällt zum 01. Februar 2022
- Andere Effizienzgebäude-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden unverändert gefördert, weitere Verschärfungen sind jedoch schon in Planung
Das langfristige Ziel der Bundesregierung ist das Erreichen einer CO2-freien Gebäudeversorgung. Daher werden die Anforderungen in den nächsten Jahren immer weiter verschärft. Was aktuell noch mit hohen Zuschüssen und günstigen Krediten gefördert wird, wird in ein paar Jahren der (Mindest-)Standard sein – daher empfiehlt es sich schon rechtzeitig aktiv zu werden und die Förderung zu sichern.