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Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN)

Alles im grünen Bereich

Besonders Unternehmen sowie der öffentliche Sektor besitzen in Deutschland einen hohen Endenergieverbrauch mit großem Einsparpotential. 

Das Förderprogramm Energieberatung Nichtwohngebäude des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Durchführung eines Audits im Bereich Gebäudetechnik und Prozesse (Modul 1) sowie des Gebäudes an sich (Modul 2). Förderfähig sind Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) und Kommunen, wobei die Förderquote 80 % beträgt.

Über mögliche Veränderungen durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) halten wir Sie informiert.

Geförderte EBN mit eep.start

Das Leistungspaket enthält unter vielen weiteren Vorteilen auch die geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude – vorausgesetzt die Förderbedingungen sind erfüllt. Diese prüfen wir für Sie anhand Ihrer Angaben, die Sie uns per Formular (siehe Next Steps) zukommen lassen. Stimmen alle Kriterien inhaltlich überein, werden die möglichen Fördermittel bei der Abwicklung berücksichtigt und schon im Angebot ausgewiesen.

Über diese Mindestanforderungen hinaus profitieren Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung von vielen weiteren Leistungen, die das Paket ergänzen und abrunden.

Ihre Vorteile mit eep.start

  • Transparenz und wissenswerte Details über den Ist-Zustand

  • Professionell abgestimmte Maßnahmen in Gebäudetechnik, Bauphysik und Prozessen, um den Soll-Zustand zu bestimmen

  • Inklusive Heizlastberechnung, 3D-Simulation und Fördermittelanalyse

  • Optionale Angebote: Klimaschutzfahrplan, EU-Taxonomie-Konformität und Energiebeschaffungskonzept


Jetzt unverbindlich anfragen

Hubert Zwerschke

Hubert Zwerschke

  • Bei Interesse füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.

  • Wir melden uns zeitnah mit einem auf Sie zugeschnittenen Angebot zurück.

  • Im gemeinsamen Gespräch werden dann Schwerpunkte, Details sowie der genaue Ablauf besprochen.

Sind Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen? 

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.

Sind Sie Eigentümer der betroffenen Liegenschaften 
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