EEP Energieconsulting
Das Unternehmen
Die EEP Energieconsulting GmbH ist seit über 40 Jahren im Energiemarkt tätig – damals noch als Einzelunternehmen. Seit Marktöffnung 1998 sind wir als inhabergeführte GmbH organisiert.
Wir beraten eine Reihe namhafter Kunden aus den verschiedensten Marktsegmenten bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Doch nicht nur Schwergewichte sind unsere Kunden – auch kleinere Betriebe schenken uns ihr Vertrauen. Hierbei sind wir in ganz Europa zu Hause.
Seit Marktöffnung haben wir unsere Dienstleistungspalette schrittweise erweitert und ausgebaut. Unsere Firma umfasst sowohl Kaufleute, die sich den kaufmännischen Herausforderungen des Themas widmen, als auch Technikern, die sich um Energieeinsparung und Energieeffizienz kümmern. Unsere Maxime ist die Analyse des Ist-Zustandes der momentanen Energiesituation. Daraus entwickeln wir eine für Sie maßgeschneiderte Strategie für die Zukunft – natürlich unter Einbeziehung Ihrer Anforderungen und Notwendigkeiten und in Abhängigkeit vom Marktgeschehen.
Mit unserer unabhängigen Beratungskompetenz achten wir sehr auf Qualität in allen Teilen der Betreuungskette. Wir wissen, dass Ihr Unternehmen nicht ohne Energie auskommen kann. Uns ist bewusst: Energie ist ein wichtiger Kostenfaktor und oftmals die größte Risikoposition.
Bei uns bekommen Sie etwas, das mit Geld nur schwer zu bezahlen ist – die Gewissheit auf ein gutes Ergebnis. Durch unseren eigenen Anspruch fühlen wir uns verpflichtet, unsere Arbeit solange fortzuführen, bis Sie von dem Ergebnis zu 100 % überzeugt sind. Dieser Maxime folgend, ist es uns gelungen, unseren Kundenstamm durch die Empfehlungen zufriedener Kunden kontinuierlich auszubauen.
Das Team
Wir sind persönlich, kompetent und verlässlich!
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Wir sind…
zugelassenes Mitglied im Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V.
gelistete Berater zur Durchführung verpflichtender Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)
gelistete Berater beim BAFA im Programm „Energieberatung im Mittelstand“
gelistete Berater als Energieeffizienz-Experten des Bundes
strategischer Berater des klimaaktiv Paktes
Mitglied bei der bundesweiten Interessensvertretung der Energieberater (GIH)
Mitglied des Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Mitglied beim Netzwerk für Mittelstandsberater (IBWF)
Mitglied bei der Handelsblatt Energy Academy
Mitglied im Verband neuer Energieanbieter (BNE)
Mitglied in der energiepolitischen Kommission des Verbandes der Familienunternehmer
Wir gratulieren
Unserem Geschäftsführer
Verband der Energieingenieure
Wir gratulieren unserem Geschäftsführer Herrn Raimund Zangl zu der bestandenen Prüfung und dem Titel „Certified Measurement and Verification Professional“, verliehen von der aee (Association of Energy Engineers), in Zusammenarbeit mit der EVO (Efficiency Valuation Organization).
Der weltweite Verband der Energieingenieure vergibt diesen Titel nur bei Erfüllung diverser vorgegebener Standards und berufsethischer Voraussetzungen.
Sachverständiger für Haustechnik
Sachverständiger für Haustechnik
Wir gratulieren unserem Teamleiter für Technische Energieeffizienz Stefan Arnold für die erfolgreich abgelegte Anerkennungsprüfung als Sachverständiger für Haustechnik der Deutschen Sachverständigengesellschaft DESAG.
Er ist somit berechtigt, Gutachten für die DESAG sowie des BSG (Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V.) mit dem Siegel dieser Institutionen durchzuführen und als solcher bspw. für Privatgutachten bestellt zu werden. Seine fachliche und rechtliche Kompetenz wurden durch die Mitgliedschaft anerkannt.
Hinweis
Rechtsberatende Leistungen werden von der EEP nicht erbracht und sind nicht Inhalt der Dienstleistungen. Die Erläuterungen der EEP beruhen auf den eingegangen Daten und sind als unverbindliche Empfehlungen zu verstehen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Messwerte, Übertragungen, angeschlossenen Energiezähler und Empfehlungen wird nicht gehaftet. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind für eine leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einer leichten fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, wobei dann die Haftung auf unvorhersehbare Schäden in Höhe der beauftragten Honorarsumme beschränkt ist. Eine Haftung des Auftragnehmers steht der für seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im Falle von höherer Gewalt ruhen die Verpflichtungen des Auftragnehmers.